Stand: LVor Umlauf-Beschluss (03.11.2019)

Nutzungsbedingungen Telko-Server

1. Allgemeines

1.1. Der Landesverband Hessen betreibt die Telko-Server in Eigenregie und für die Nutzenden unentgeltlich unter Wahrung der Werte und Ideale der Piratenpartei Deutschland sowie den Beschlüssen des Landesparteitages und des Landesvorstandes.

1.2. Das virtuelle Hausrecht liegt beim Landesvorstand. Die technische Administration obliegt den IT-Beauftragten des Landesverbandes, welche durch den Landesvorstand bestellt werden.

1.3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Dienste angeboten werden oder richtig funktionieren. Es ergibt sich kein Nutzungsrecht, beispielsweise durch die Mitgliedschaft im Landesverband Hessen.

1.4. Ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ist eine Nutzung der Dienste nicht erlaubt. Für die Nutzung der Aufnahmefunktion ist zusätzlich ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung zu schießen.

1.5. Die Dienste dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden. Nicht näher spezifizierte Punkte kann der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung ergänzen, sofern sie nicht dem Geiste dieser Nutzungsbedingungen zuwiderlaufen.

2. Dienste

2.1. Telefonkonferenz-Server

2.1.1. Telefonkonferenz-Räume

2.1.1.1. Der Landesverband Hessen stellt Parteigliederungen und Arbeitsgruppen sowie befreundeten Organisationen seine Infrastruktur zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Telefonkonferenz-Räume (Telko-Räume).

2.1.1.2. Telko-Räume sind in der Regel offen zugänglich. Das heißt, jeder kann sich unter Angabe der Raumnummer in den Raum einwählen.

2.1.1.3. Grundsätzlich lassen sich Räume auch zusätzlich mit einer PIN-Eingabe sichern.

2.1.2. Beantragung

2.1.2.1. Einen eigenen Telkoraum beantragen können der hessische Landesvorstand, seine Beauftragten, seine Angestellten, seine Untergliederungen oder Abgeordnete sowie mitarbeitende hessische Piraten aus Projektgruppen, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen.

2.1.3. Netiquette

2.1.3.1. Bitte beachtet die Hinweise zum erwünschten Verhalten unter https://wiki.piratenpartei.de/HE:Telefonkonferenz.

3. Rechtliches

3.1. Administration des Telko-Raums

3.1.1. Einem Telko-Raum ist ein Admin zugeordnet, der diesen verwaltet. Dieser ist gegenüber dem Landesverband Ansprechpartner und Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes für ggf. anfallende Fragen.

3.1.2. Die Nutzenden sind selbst für die Vertraulichkeit des Gesprächs verantwortlich. Bei Unregelmäßigkeiten in der Benutzung der Dienste sind umgehend der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten darüber zu informieren.

3.2. Auftragsverarbeitung

3.2.1. Anwendungsbereich

3.2.1.1. In der Bereitstellung der Telko-Räume für die Nutzenden erfolgt teilweise eine Verarbeitung der Daten im Auftrag; insbesondere bei der Aufzeichnung von Telefonkonferenzen, stellt die Speicherung der Gespräche/ Nutzerdaten eine Auftragsverarbeitung dar.

3.2.1.2. Der Landesverband verarbeitet die Daten der Nutzenden im Auftrag und nach Weisung des Nutzers i.S.v. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Die Nutzenden bleiben Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn. Die nachfolgenden Regelungen konkretisieren die Rechte und Pflichten der Nutzenden und des Landesverbandes Hessen im Zusammenhang mit der Nutzung/Bereitstellung der Telko-Räume.

3.2.2. Begin und Ende der Vereinbarung

3.2.2.1. Der Admin des Telko- Raumes schließt diesen Vertrag elektronisch durch setzen des Häkchens im Admin-Bereich. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Admins, zu überprüfen, ob er befugt ist, für seine Gliederung/Organisation Verträge zu schließen.

3.2.2.2. Der Verantwortlich kann dieser Vereinbarung in Textform widersprechen. In diesem Fall besteht keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und die Aufnahmefunktion kann nicht weiter genutzt werden. Soweit auch in der Verarbeitung der übrigen Nutzerdaten ein gesetzeswidriger Zustand entsteht, ist die nutzende Gliederung/Organisation für den daraus entstehende Rechtsfolgen verantwortlich.

3.2.3. Datenverarbeitung und Kreis der Betroffenen

3.2.3.1. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Aufzeichnung von Telefonkonferenzen, die die Nutzenden starten. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der Aufnahmeleistung und dem späteren Bereitstellen der Aufnahme. Nutzer-Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet.

3.2.3.2. Weiterhin werden Sipcall, MIXvoip und bei Phonestar Anrufprotokolle gespeichert. Bei SIPBroker ist der Status derzeit nicht bekannt. Im Konfigurationsmenü zum Sipgate-Account sind die Anruferlisten deaktiviert. Durch Nutzung der SIP-URL umgeht man jegliche Speicherung des Anrufs bei Providern. Der Server des Landesverbandes selbst erstellt keine Protokolldateien über die Anrufe.

3.2.3.3. Im RAM werden von Asterisk jedoch folgende Daten vorgehalten und können während der Konferenz durch Administratoren abgerufen werden:

Bei Aufruf des Web-Administrationsinterfaces werden folgende Daten gespeichert:

Die IP-Adresse wird nicht gespeichert.

3.2.4. Dauer der Verarbeitung

3.2.4.1. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer der . Sie endet mit der Löschung oder Download der Aufnahme.

3.2.5. Ort der Verarbeitung

3.2.5.1. Die Verarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraum statt.

3.2.6. Unterauftragsverarbeiter

3.2.6.1. Es sind keine Unterauftragsverarbeiter eingebunden.

3.2.7. Weisungsrecht

3.2.7.1. Als Weisungen sind die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verstehen. Durch die Nutzung der bereitgestellten Funktionen (Aufnahme) entscheiden die Nutzenden über die Art und Umfang der Datenverarbeitung.

3.2.7.2. Der Landesverband Hessen wird Nutzende darüber unterrichten, wenn weitergehende Weisungen gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.

3.2.8. Sicherheit der Verarbeitung

3.2.8.1. Der Landesverband setzt geeignete Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung ein. Die Nutzenden als Verantwortliche haben das Recht, diese zu überprüfen, bzw. überprüfen zu lassen.

3.2.8.2. Der Landesverband hat einen Datenschutzbeauftragten benannt.

datenschutzbeauftragter@piratenpartei-hessen.de

3.2.8.3. Sämtliche Beschäftigten der Hessen-IT sind auf die Vertraulichkeit verpflichtet und werden regelmäßig zu Belangen des Datenschutzes geschult.

3.2.8.4. Die getroffenen Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung werden regelmäßig überprüft und an neue Bedrohungen angepasst. Änderungen der technisch-organisatorischen Maßnahmen dürfen das Sicherheitsniveau nicht senken.

3.2.9. Unterstützung des Verantwortlichen

3.2.9.1. Der Landesverband unterstützt die Verantwortlichen durch geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 12-22 sowie 32 und 36 DSGVO.

3.2.9.2. Wendet sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Wahrnehmung ihrer Rechte unmittelbar an den Landesverband wird dieser die Betroffenen Person and den Verantwortlichen verweisen und dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen über die Verarbeitung geben, die der Nutzer zur Beantwortung des Antrags benötigt werden.

3.3. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Die Nutzenden stellen den Landesverband Hessen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch den Nutzenden und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennen Nutzende oder müssen sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen.

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch die Nutzung entstehen könnten. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für unzulässige Aufnahmen oder die unzulässige Verbreitung der Aufnahmen.

3.4. Über diese Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können sich jederzeit ändern. Es ist die Pflicht des Benutzers, diese Seite zu besuchen, um sich über die Nutzungsbedingungen zu informieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend und werden frühestens 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam.

Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen sind jedoch sofort wirksam. Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen eines Dienstes nicht zustimmen, müssen Sie die Nutzung dieses Dienstes einstellen.

3.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.

Startseite